Gesamtpreisliste 2020
Allgemeine Geschäftsbedingungen „Ideal Standard GmbH“ Schweiz 6.4 Verzugsstrafen und die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Verzugsschäden, soweit nicht an wesentlichen Rechtsgütern, insbesondere nicht an Gesundheit, Körper und Leben, oder sie nicht die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks nicht von besonderer Bedeutung ist und auf deren Erfüllung der Käufer vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten), werden unbeschadet eines gesetzlichen Rücktrittrechts ausdrücklich abgelehnt,. Unsere Haftung für grob fahrlässig verursachte Verzugsschäden an nicht wesentlichen Rechtsgütern ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
Sitze, Antirutschbeschichtung (IDEAL GRIP) bei Bade- und Brausewannen, Whirlpools und Elektronik, für die die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Einbau beträgt, mindestens jedoch die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Der Anspruch wegen Schlechtleistung bei der Nacherfüllung in den Fällen der Sätze 1 und 2 verjährt auf jeden Fall in 2 Jahren ab Lieferung. 7.6 Soweit wir nach den vorangehenden Bestimmungen Gewähr leisten, können wir die mangelhaften Teile unentgeltlich nach unserer Wahl entweder neu liefern oder selbst oder durch Dritte in Stand setzen. Soweit der Käufer und der Fachhandwerker gemäß 7.4 berechtigt sind, den Mangel selbst oder durch Dritte zu beseitigen, ersetzen wir auch die erforderlichen Aus- und Einbaukosten. Verbringt der Käufer und / oder der Fachhandwerker die Ware außerhalb Deutschlands, Österreichs, der Schweiz oder Luxemburgs, so dass die Nachbesserung außerhalb Deutschlands, Österreichs, der Schweiz oder Luxemburgs erfolgen soll, so trägt der Käufer und / oder der Fachhandwerker die hieraus entstandenen Mehrkosten. 7.7 Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere wenn sich diese über eine angemessene Frist hinauszögert oder schlägt sie in sonstiger Weise fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt zu verlangen, dass der Vertrag rückgängig gemacht, der Kaufpreis entsprechend herabgesetzt wird oder nach den nachfolgenden Bestimmungen Schadensersatz geleistet wird. 7.8. Wir haften uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. Wir haften in Fällen einfacher Fahrlässigkeit für vorhersehbare, vertragstypische, unmittelbare Schäden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und auf deren Erfüllung der Käufer vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten). Dies gilt auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer leitendenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 7.9 Wir haften für eigene Pflichtverletzung sowie für solche unserer Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen im Falle leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung unserer Pflichten aus 7.2, begrenzt auf Schäden bis zu einer Höchstsumme von € 150.000 pro Schadensfall. Eine darüber hinaus gehende Haftung ist ausgeschlossen. Von dieser Beschränkung ausgeschlossen ist die Haftung wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. 8.1 Von uns gelieferte mangelfreie Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Erklären wir uns im Einzelfall nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung ausnahmsweise zur Rücknahme bereit, so schreiben wir dem Käufer den Rechnungsbetrag abzüglich 40% für Prüfungs- und Hantierungskosten und für entgangene Gewinne gut. Dem Käufer wird der Nachweis eines geringeren Betrages für Prüfungs- und Hantierungskosten und für entgangene Gewinne gestattet. Die Transportgefahr und die Transportkosten trägt der Käufer. Die Transportkosten betragen pro Sendung 161,00 € bis 150 kg. Sendungen über 150 kg werden zusätzlich mit 0,50 € pro kg berechnet. 9.1 Verkauf und Lieferung (auch Sonderanfertigungen) der Ware begründen nicht die Übertragung von urheberrechtlichen oder gewerblichen Schutzrechten. Modelle und Zeichnungen bleiben, vorbehaltlich anderweitiger Individualabrede, unser Eigentum, auch wenn der Käufer die Kosten dafür ganz oder anteilig trägt. Bei Anfertigung nach Angaben des Käufers oder nach dessen Mustern ist dieser voll dafür verantwortlich, dass dadurch nicht Schutzrechte oder andere Rechte Dritter verletzt werden. Andernfalls hat er uns von Ansprüchen Dritter freizustellen. Wird uns die Lieferung oder Herstellung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehörendes Schutzrecht untersagt, so sind wir - ohne Überprüfung der Rechtslage, jedoch nach Benachrichtigung des Käufers - berechtigt, die Arbeiten einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist rechtsverbindlich nach, dass die Geltendmachung der Schutzrechte durch einen Dritten unberechtigt ist. IX Schutzrechte 7.10 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. VIII Rücknahme von Material
6.5 Setzt uns der Käufer, nachdem wir aus anderen als den in Ziffer 6.3 genannten Gründen bereits in Verzug geraten sind, schriftlich eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz statt Leistung steht dem Käufer nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Im Fall grober Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz der Höhe nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. 6.6 Ziffer 6.4 und 6.5 gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft schriftlich vereinbart wurde, wobei die Haftung dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
6.7 Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
VII Sachmängelhaftung
7.1 Wir haften dem Käufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen für die Schäden, die ihm durch die eigene Verwendung des Liefergegenstandes und dadurch entstanden sind, dass er aus dem Weiterverkauf für Schäden einstehen muss, die dem Fachhandwerker oder dessen Abnehmer durch die Verwendung des Liefergegenstandes entstehen. Voraussetzung ist, dass der Liefergegenstand durch einen zugelassenen Fachhandwerker montiert worden ist. Wir haften nicht, wenn unsere Montage-, Betriebs- und Pflegeanleitung nicht beachtet worden sind und hierdurch der Mangel bedingt ist. Der Käufer ist berechtigt, seinerseits gegenüber dem Fachhandwerker eine Haftung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu übernehmen. Ausstellungsware ist von der Gewährleistung nur erfasst, wenn diese Ware in unserem aktuellen Katalog enthalten ist. Ist die Ausstellungsware in dem aktuellen Katalog nicht enthalten, so hat uns der Käufer bei Inanspruchnahme durch Dritte auf erstes Anfordern freizustellen. 7.2 Für die von uns gelieferte Ware leisten wir Gewähr für einwandfreies Material, fachgerechte Konstruktion und Herstellung. Die Gewährleistung erstreckt sich auch darauf, dass wir die zum Herstellungszeitpunkt gültigen einschlägigen DIN-Normen, Bau- und Prüfgrundsätze, DVGW-Zeichen, amtliche Prüfzeugnisse und Prüfbescheide eingehalten haben, sofern wir uns in unseren Verkaufsunterlagen darauf bezogen haben. Ferner haften wir für Schäden, die entstehen, falls unsere dem Produkt beigefügten Montage- und Bedienungsanleitungen unrichtig sind, sofern uns ein Verschulden nach 7.8 trifft. 7.3 Die in unseren Katalogen und Prospekten gemachten Angaben und Beschreibungen sind nur maßgeblich, soweit nicht ausdrücklich auf Abweichungen hingewiesen wird. Sollten sich produktionsbedingt oder aus sonstigen Gründen Änderungen von in den Katalogen und Prospekten angegebenen Maßen, Gewichten, Oberflächenbeschaffenheiten und Farbtönen ergeben, so wird der Käufer in einem verbindlichen Angebot auf die relevanten Änderungen hingewiesen. Nimmt der Käufer dieses Angebot durch schriftliche Erklärung an, so sind allein die geänderten Leistungsangaben verbindlich. Als Annahme dieses Angebotes gilt, wenn der Käufer binnen 3 Wochen ab Zugang des geänderten Angebotes keine Ablehnung erklärt, wenn er bei Beginn der Frist auf die vorgesehenen Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen wurde. Der Käufer ist verpflichtet, vor Aushändigung von Katalogen und Prospekten bzw. Weitergabe der in Katalogen und Prospekten enthaltenen Angaben sicherzustellen, dass es sich um die aktuellen Kataloge und Prospekte handelt. Kataloge und Prospekte, deren Erscheinungsjahr zumindest zwei Jahre zurückliegt, sind veraltete Kataloge und Prospekte. Jeder neue Katalog und jedes neue Prospekt ersetzt die alten, die ihre Gültigkeit verlieren. Sollten veraltete Kataloge und Prospekte verwendet werden, so sind wir von der Gewährleistung befreit. Die Haftungsfreistellung tritt auch ein, wenn dem Käufer aufgrund der von uns versandten Preislisten und Rundschreiben bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass es sich bei der gelieferten Ware um ein Auslaufmodell handelt, und der Käufer diese Ware zu einem Zeitpunkt weiterverkauft, zu dem die Ware von uns nicht mehr produziert wird. Bei eventueller Inanspruchnahme durch Dritte hat der Käufer uns auf erstes Anfordern freizustellen. Vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen, insbesondere der Garantie bestimmter Eigenschaften, sind kleinere herstellungsbedingte Abweichungen insbesondere in Bezug auf die Oberflächenbeschaffenheit sowie der Farbtöne im Rahmen der handelsüblichen Toleranzen, wenn sie den Gesamteindruck und die Funktionsfähigkeit des Liefergegenstandes nicht unzumutbar beeinträchtigen, als der vereinbarten Beschaffenheit entsprechend anzusehen. Gleiches gilt für kleinere Abweichungen von Abbildung, Maß- und Gewichtsangaben in unseren Katalogen, Prospekten, Angeboten sowie schriftlichen Bestätigungen. 7.4 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Beanstandungen der Lieferung, insbesondere alle bei sorgfältiger Prüfung äußerlich erkennbaren Mängel, müssen vor Montage und innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Ware in Textform bei uns eingegangen sein. Andere Mängel und etwa eintretende Folgeschäden müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen, nachdem sie entdeckt wurden oder hätten entdeckt werden können, in Textform gemeldet werden. Käufer und Fachhandwerker müssen dafür sorgen, dass unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zur Schadensminderung getroffen werden. Uns ist Gelegenheit zu geben, die mangelhaften Teile und die Schäden an Ort und Stelle in unverändertem Zustand zu besichtigen. Die aufgrund einer verzögerten Mängelanzeige entstehenden Mehrkosten sind vom Käufer zu tragen. § 377 HGB bleibt daneben unberührt. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Sicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn wir uns mit der Instandsetzung im Verzug befinden oder uns ausdrücklich damit einverstanden erklären, haben Käufer und Fachhandwerker das Recht, den Mangel am Liefergegenstand selbst oder durch Dritte zu beseitigen. 7.5 Die regelmäßige Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Einbau, sofern der Fachhandwerker seinem Auftraggeber gegenüber mindestens ebenso lange Gewähr zu leisten hat, sonst 2 Jahre ab Einbau, mindestens jedoch die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Ausgenommen von der Gewährleistungsfrist nach Satz 1 sindWC-
9.2 Bei Anfertigung nach Angaben des Käufers oder nach Muster gilt eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% als geringfügig und damit als vertragsgemäß.
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Erfüllungsort, Gerichtstand, Rechtswahl
10.1 Erfüllungsort für Lieferung ist der jeweilige Versandort, für Zahlungen unser Sitz.
10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheckklagen, ist Bonn.
10.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.
Stand: Oktober 2019
Ideal Standard Preisliste 2020 – Technische Änderungen und Farbabweichungen vorbehalten – P18022020
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