Übergangspreisliste 2022-23_II

IX Haftung

8.2 Erkennbare Mängel einer Lieferung sind vom Käufer unverzüglich, spätestens jedoch 12 Kalendertage nach Lieferung, verdeckte Mängel ebenfalls unverzüglich nach Entdecken, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungsverjährungsfrist nach Ziff. 8.9 uns gegenüber zu schriftlich oder in Textform zu rügen. Eine nicht frist- oder formgerechte Rüge schließt jeglichen Anspruch des Käufers aus Pflichtverletzung wegen Mängeln aus. Uns ist Gelegenheit zu geben, die mangelhaften Teile und die Schäden an Ort und Stelle in unverändertem Zustand zu besichtigen.

9.1 Wir haften vorbehaltlich nachstehender Ausnahmen nicht, insbesondere nicht für Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldver hältnis.

9.2 Vorstehender Haftungsausschluss gemäß Ziff. 9.1 gilt nicht:

- für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und vorsätz liche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen; - für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. „Wesentliche Vertrags pflichten“ sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Käu fer vertrauen darf.; - im Falle der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit auch durch ge setzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; - soweit wir die Garantie für die Beschaffenheit unserer Ware oder das Vor handensein eines Leistungserfolges, oder ein Beschaffungsrisiko im Sinne von § 276 BGB übernommen haben; - bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.

8.3 Offensichtliche transportbedingte Schäden oder sonstige schon bei Anlieferung erkennbare Mängel müssen bei Annahme der Lieferung zudem auf dem jeweiligen Frachtpapier vom Anlieferer mit Unterschrift bestätigt werden. Der Käufer hat darauf hinzuwirken, dass eine entsprechende Bestätigung erfolgt.

8.4 Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen oder unberechtigter Verweigerung der der Nacherfüllung hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht zur Geltendmachung von Schadensersatz nach Maßgabe von Ziffer IX. dieser AGB bleibt hiervon unberührt.

8.5 Wir haften nicht, wenn unsere Montage-, Betriebs- und Pflegeanleitung nicht beachtet worden sind und hierdurch der Mangel bedingt ist. Ausstellungsware ist von der Gewährleistung nur erfasst, wenn diese Ware in unserem aktuellen Katalog enthalten ist. Ist die Ausstellungsware in dem aktuellen Katalog nicht enthalten, so hat uns der Käufer bei Inanspruchnahme durch Dritte auf erstes Anfordern freizustellen.

9.3 Im Falle, dass uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt und kein Fall vorstehender Ziff. 9.2, dort 3, 4 und 5 Spiegelstrich vor liegt, haften wir auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

9.4 Unsere Haftung ist der Höhe nach für jeden einzelnen Schadensfall begrenzt auf eine Haftungshöchstsumme in Höhe von EUR 1.000.000,00. Dies gilt nicht, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrläs sigkeit zur Last fällt, für Ansprüche wegen der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit sowie im Falle einer Forderung, die auf einer übernommenen Garantie oder der Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB beruht oder in Fällen gesetzlich zwingender abweichender höherer Haftungssummen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

8.6 Die in unseren Katalogen und Prospekten gemachten Angaben und Beschreibungen sind nur maßgeblich, soweit nicht ausdrücklich auf Abweichungen hingewiesen wird. Sollten sich produktionsbedingt oder aus sonstigen Gründen Änderungen von in den Katalogen und Prospekten angegebenen Maßen, Gewichten, Oberflächenbeschaffenheiten und Farbtönen ergeben, so wird der Käufer in einem verbindlichen Angebot auf die relevanten Änderungen hingewiesen. Nimmt der Käufer dieses Angebot durch schriftliche Erklärung an, so sind allein die geänderten Leistungsangaben verbindlich. Als Annahme dieses Angebotes gilt, wenn der Käufer binnen 3 Wochen ab Zugang des geänderten Angebotes keine Ablehnung erklärt, wenn er bei Beginn der Frist auf die vorgesehenen Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen wurde. 8.7 Der Käufer ist verpflichtet, vor Aushändigung von Katalogen und Prospekten bzw. Weitergabe der in Katalogen und Prospekten enthaltenen Angaben sicherzustellen, dass es sich um die aktuellen Kataloge und Prospekte handelt. Kataloge und Prospekte, deren Erscheinungsjahr zumindest zwei Jahre zurückliegt, sind veraltete Kataloge und Prospekte. Jeder neue Katalog und jedes neue Prospekt ersetzt die alten, die ihre Gültigkeit verlieren. Bei eventueller Inanspruchnahme durch Dritte oder Schäden aufgrund vom Käufer genutzter veralteter Kataloge, die der Käufer weitergegeben hat, hat der Käufer uns auf erstes Anfordern freizustellen. 8.8 Vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen, insbesondere der Garantie bestimmter Eigenschaften, sind kleinere herstellungsbedingte Abweichungen insbesondere in Bezug auf die Oberflächenbeschaffenheit sowie der Farbtöne im Rahmen der handelsüblichen Toleranzen, wenn sie den Gesamteindruck und die Funktionsfähigkeit des Liefergegenstandes nicht unzumutbar beeinträchtigen, als der vereinbarten Beschaffenheit entsprechend anzusehen. Gleiches gilt für kleinere Abweichungen von Abbildung, Maß- und Gewichtsangaben in unseren Katalogen, Prospekten, Angeboten sowie schriftlichen Bestätigungen. 8.9 Für Gewährleistungsansprüche aus Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung in Form von Sachmängeln beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre, gerechnet vom Tage der Ablieferung der Sache, im Falle der käuferseitigen An- oder Abnahmeverweigerung vom Zeitpunkt der Bereitstellungsanzeige zur Warenübernahme bei Lieferungen bzw. der Abnahme bei Werkleistungen an. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche in den Fällen der §§ 478a ff. BGB (Rückgriff in der Lieferkette), § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Errichtung von Bauwerken und Lieferung von Sachen für Bauwerke) und/oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) oder soweit sonst gesetzlich eine längere Verjährungsfrist zwingend festgelegt ist.

9.5 Die Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gemäß der vorstehenden Ziff. 9.1 bis 9.4 und Ziff. 9.6 gelten im gleichen Umfang zu Gunsten unserer Organe, unserer leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Er füllungsgehilfen sowie unseren Subunternehmern.

9.6 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz aus diesem Vertragsverhältnis kön nen nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, für Ansprüche wegen der Ver letzung von Körper, Leben oder Gesundheit, sowie im Falle einer Forderung, die auf einer übernommenen Garantie oder der Übernahme eines Beschaffungs risikos nach § 276 BGB beruht, oder im Falle, dass gesetzlich, z.B. bei Errichtung von Bauwerken und Lieferung von Sachen für Bauwerke und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB Baumängel zwingend eine längere Verjährungsfrist gilt.

9.7 Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbun den.

X

Rücknahme von Material

10.1 Von uns gelieferte mangelfreieWare wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Erklären wir uns im Einzelfall nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung ausnahmsweise zur Rücknahme bereit, so schreiben wir dem Käufer den Netto-Rechnungsbetrag abzüglich 25% für Prüfungs- und Hantierungskosten und für entgangene Gewinne gut. Hierauf wird der Käufer vorab hingewiesen. Dem Käufer wird der Nachweis eines geringeren Betrages für Prüfungs- und Hantierungskosten und für entgangene Gewinne gestattet.

10.2 Die Transportgefahr und die Transportkosten trägt bei der Rücknahme von Material der Käufer. Die Transportkosten betragen 0,50 € pro kg.

XI Schutzrechte/Anfertigung von Ware auf Spezifikation des Käufers

11.1 Verkauf und Lieferung (auch Sonderanfertigungen) der Ware begründen ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung nicht die Übertragung von urheberrechtlichen oder gewerblichen Schutzrechten. Modelle und Zeichnungen bleiben, vorbehaltlich anderweitiger Individualabrede, unser Eigentum.

8.10 Verbringt der Käufer und / oder der Fachhandwerker die Ware außerhalb Deutschlands, Österreichs, der Schweiz oder Luxemburgs, so dass die Nachbesserung außerhalb Deutschlands, Österreichs, der Schweiz oder Luxemburgs erfolgen soll, so trägt der Käufer und / oder der Fachhandwerker die hieraus entstandenen Mehrkosten.

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Index-Preistliste 2023

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