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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Ideal Standard GmbH

2.7 Wir behalten uns vor, die Spezifikation der Ware insoweit abzuändern, als gesetzliche Erfordernisse dies zwingend notwendig machen, soweit durch diese Änderung keine Verschlechterung hinsichtlich Qualität und Brauchbarkeit zu dem üblichen Zweck und soweit die Eignung zu einem bestimmten Zweck vereinbart wurde zu diesem Zweck, herbeigeführt wird.

I

Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AGB“) der Ideal Standard GmbH, Euskirchener Str. 80, 53121 Bonn („wir“, „uns“) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), das heißt natürlichen oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln ( „Käufer“ ).

III Preise

3.1 Wenn nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die Preise für Lieferung frachtfrei (CPT gemäß Incoterms 2020). Soweit wir frachtfrei liefern, tragen wir die normale Fracht bei Paketdiensten bis zum Bestimmungsort, bei Bahnversand bis zu der dem Bestimmungsort nächstgelegenen Bahnstation und bei LKW Versand bis zum Bestimmungsort unabgeladen.

1.2 Für die Geschäftsbeziehung mit den Käufern, auch für Auskünfte und Beratung, gelten ausschließlich diese AGB. Sind unsere AGB in das Geschäft mit demKäufer eingeführt, so gelten sie auch für alle weiteren Geschäftsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns, soweit nicht schriftlich etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers - insbesondere Allgemeine Einkaufsbedingungen - gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich anerkennen, andernfalls werden sie zurückgewiesen. Unser Schweigen auf derartige abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen oder bei Hinweisen des Käufers in seinen Bestellungen.

3.2 Wir sind nach billigem Ermessen (§ 315 BGB, gerichtlich überprüfbar nach § 315 Abs. 3 BGB) berechtigt, die Preise für unsere Lieferungen und Leistungen einseitig im Falle der Erhöhung von Personal-, Herstellungs-, Material- und/ oder Beschaffungskosten, Logistikkosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialabgaben sowie Energiekosten (z.B. für Strom und Gas) und Kosten durch gesetzliche Vorgaben, Umweltauflagen, Währungsregularien, Zolländerung, und/oder sonstigen öffentlichen Abgaben zu erhöhen, wenn diese Erhöhung die Kosten dieser Lieferung/Leistungen unmittelbar oder mittelbar beeinflussen und um mehr als 5% erhöhen und wenn zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der Leistung mehr als 2 Monate liegen. Eine Erhöhung im vorgenannten Sinne ist ausgeschlossen, soweit die Kostensteigerung bei einzelnen oder aller der vorgenannten Faktoren durch eine Kostenreduzierung bei anderen der genannten Faktoren in Bezug auf die Gesamtkostenbelastung für die Lieferungen/Leistungen aufgehoben wird (Kostensaldierung). Reduzieren sich vorgenannte Kostenfaktoren, ohne dass die Kostenreduzierung durch die Steigerung anderer als der vorgenannten Kostenfaktoren ausgeglichen wird, ist die Kostenreduzierung im Rahmen einer Preissenkung an den Käufer weiterzugeben. Liegt der neue Preis aufgrund des vorgenannten Preisanpassungsrechtes 20% oder mehr über dem ursprünglichen Preis, so ist der Käufer zum Rücktritt von noch nicht vollständig erfüllten Verträgen hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages berechtigt. Der Käufer kann dieses Recht jedoch nur unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend machen.

1.3 Alle Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformabrede selbst. Der Vorrang der Individualabrede in schriftlicher, textlicher oder mündlicher Form (§ 305b BGB) bleibt für Individualabreden in jedweder Form unberührt.

1.4 Der Verkauf unserer Waren außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist nicht zulässig.

II

Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder ausdrücklich verbindliche Zusagen enthalten. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen durch den Käufer und kein verbindliches Angebot unsererseits. Der Käufer ist an seine Bestellung als Vertragsantrag 14 Kalendertage – bei elektronischer Bestellung 5 Werktage – nach Zugang der Bestellung bei uns gebunden,

3.3 Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer zum bei Lieferung geltenden Satz.

IV Zahlungsbedingungen

4.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Voraussetzung für die Skontogewährung ist, dass alle fälligen Beträge - auch aus vorangegangenen Geschäften mit dem Käufer - beglichen sind. Wechsel werden nicht akzeptiert.

2.2 Ein Vertrag kommt – auch im laufenden Geschäftsverkehr – erst dann zustande, wenn wir die Bestellung des Käufers schriftlich oder in Textform (d.h. auch per Telefax oder E-Mail) durch Auftragsbestätigung bestätigen. Bei Lieferung oder Leistung innerhalb der Bindungsfrist für die Angebote des Käufers nach Ziffer 2.1 kann unsere Auftragsbestätigung durch unsere vertragsgegenständliche Lieferung und/oder Leistung ersetzt werden,

4.2 Bei verspäteter Zahlung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 EURO (§ 288 Abs. 5 BGB). Wir behalten uns vor, einen höheren Schaden unter Anrechnung der Pauschale geltend zu machen. Vorauszahlungen werden nicht verzinst. Spesen gehen zu Lasten des Käufers.

2.3 Der Käufer hat uns rechtzeitig vor Vertragsschluss schriftlich auf etwaige besondere Anforderungen an unsere Waren und/oder Leistungen hinzuweisen. Solche Hinweise erweitern jedoch nicht unsere vertraglichen Verpflichtungen und Haftung.

2.4 Verzögert sich die Abnahme der Waren oder deren Versand oder die Abnahme unserer Leistung aus einem vom Käufer zu vertretenden Grund, sind wir berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer 14-tägigen Nachfrist, nach unserer Wahl sofortige Vergütungszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder die Erfüllung abzulehnen und Schadensersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen.

4.3 Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern und dazu führen, dass wir berechtigterweise davon ausgehen müssen, dass der Käufer nicht in der Lage sein wird, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, sind wir berechtigt, sofortige Zahlung oder hinreichende Sicherheit zu verlangen oder auch ohne Verpflichtung zu Schadensersatz, vom Vertrag zurückzutreten sowie die Erfüllung noch auszuführender Aufträge zurückzustellen. Im Falle der Zahlungseinstellung oder Insolvenz des Käufers sind alle noch offenen Rechnungen sofort fällig. 4.4 Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen sowie bei Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältniswegeneiner etwaigenMangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes oder bei Fertigstellungskosten zulässig. Die Zurückhaltung von Zahlungen ist bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen sowie bei Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungsmehrkosten aus demselben Vertragsverhältnis statthaft, wobei im Falle von Mängelbeseitigungskosten der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung stehen muss.

2.5 Wird der vereinbarte Versand oder die vereinbarte Abholung der Ware auf Wunsch des Käufer oder aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, verzögert, sind wir berechtigt, beginnend mit dem Ablauf der in der Anzeige der Versandbereitschaft bzw. Bereitstellung in Schrift- oder Textform gesetzten angemessenen Frist, eine Einlagerung der vertragsgegenständlichen Ware auf Gefahr des Käufer für Untergang und Verschlechterung der Ware vorzunehmen und die hierdurch entstehenden Kosten mit 0,5% des Netto-Rechnungsbetrages der eingelagerten Ware für jede angefangene Woche in Rechnung zu stellen. Die eingelagerte Ware wird nur auf besonderen schriftlichen Wunsch des Käufers versichert. Der Nachweis eines wesentlich geringeren Aufwandes (mehr als 10% geringerer) bleibt dem Käufer vorbehalten 2.6 Anwenderinformationen für unsere Waren sowie ein Produktlabel schulden wir nur – soweit nicht ausdrücklich in Schrift- oder Textform abweichend vereinbart oder falls wir einer abweichenden, zwingenden gesetzlichen Regulierung unterliegen – in deutscher oder nach unserer Wahl in englischer Sprache.

4.5 Teillieferungen auf Wunsch des Käufers werden gesondert berechnet.

Index-Preistliste 02/2023

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