Preisliste 2023
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Ideal Standard GmbH
V
Eigentumsvorbehalt
VI Verpackung, Versand und Gefahrübergang
6.1 Die Ware wird auf Kosten des Käufers verpackt.
2.7 Wir behalten uns vor, die Spezifikation der Ware insoweit abzuändern, als gesetzliche Erfordernisse dies zwingend notwendig machen, soweit durch diese Änderung keine Verschlechterung hinsichtlich Qualität und Brauchbarkeit zu dem üblichen Zweck und soweit die Eignung zu einem bestimmten Zweck vereinbart wurde zu diesem Zweck, herbeigeführt wird.
5.1 Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleichgültig auf welchem Rechtsgrund sie beruhen mögen. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung unserer Saldoforderung.
6.2 Der Versand erfolgt – sofern nicht etwas Abweichendes geregelt wurde -
I
Allgemeines
frachtfrei (CPT gemäß Incoterms 2020). Die Versandart behalten wir uns vor, soweit die Ware frachtfrei geliefert wird.
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AGB“) der Ideal Standard GmbH, Euskirchener Str. 80, 53121 Bonn („wir“, „uns“) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), das heißt natürlichen oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln ( „Käufer“ ).
III Preise
6.3 Wir liefern frachtfrei ab 500,00 EURO Netto-Kaufpreis pro Bestellung. Für Bestellungen mit einem Netto-Kaufpreis unter 500,00 EURO berechnen wir 25,00 Euro Frachtkosten. Diese werden wir dem Käufer gesondert anbieten. Für Kleinaufträge unter 100,00 EURO Netto-Kaufpreis wird zusätzlich ein Mindermengenzuschlag pro Bestellung von 12,50 EURO zzgl. Mehrwertsteuer berechnet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Ersatzteile. Jede Erhöhung der Frachtkosten durch nachträgliche Änderung der Verpackungsart, des Beförderungsweges oder ähnlicher auf die Frachtkosten einwirkende Umstände hat der Käufer zu tragen, sofern er diese gewünscht oder verursacht hat.
5.2 Der Käufer darf die dem Eigentumsvorbehalt unterliegende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern, jedoch nur gegen Barzahlung oder unter der Bedingung, dass seine Forderung aus der Veräußerung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt.
3.1 Wenn nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die Preise für Lieferung frachtfrei (CPT gemäß Incoterms 2020). Soweit wir frachtfrei liefern, tragen wir die normale Fracht bei Paketdiensten bis zum Bestimmungsort, bei Bahnversand bis zu der dem Bestimmungsort nächstgelegenen Bahnstation und bei LKW Versand bis zum Bestimmungsort unabgeladen.
1.2 Für die Geschäftsbeziehung mit den Käufern, auch für Auskünfte und Beratung, gelten ausschließlich diese AGB. Sind unsere AGB in das Geschäft mit dem Käufer eingeführt, so gelten sie auch für alle weiteren Geschäftsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns, soweit nicht schriftlich etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers - insbesondere Allgemeine Einkaufsbedingungen - gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich anerkennen, andernfalls werden sie zurückgewiesen. Unser Schweigen auf derartige abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen oder bei Hinweisen des Käufers in seinen Bestellungen.
5.3 Der Käufer tritt schon hiermit alle Ansprüche gegen Dritte an uns ab, die sich aus Verträgen, Verfügungen oder sonstigen Rechtshandlungen mit Bezug auf die Vorbehaltsware ergeben, einschließlich seiner Handelsspanne. Wird die gelieferte Ware zusammen mit uns nicht gehörenden Gegenständen zu einem Gesamtpreis weiterveräußert oder bezieht sich die Forderung aus der Weiterveräußerung zugleich auf von dem Käufer erbrachte sonstige Leistungen, so wird mit Vorrang vor der übrigen Forderung nur der Teilbetrag an uns abgetreten, der dem Rechnungswert der von uns gelieferten Ware entspricht.
3.2 Wir sind nach billigem Ermessen (§ 315 BGB, gerichtlich überprüfbar nach § 315 Abs. 3 BGB) berechtigt, die Preise für unsere Lieferungen und Leistungen einseitig im Falle der Erhöhung von Personal-, Herstellungs-, Material- und/ oder Bescha ungskosten, Logistikkosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialabgaben sowie Energiekosten (z.B. für Strom und Gas) und Kosten durch gesetzliche Vorgaben, Umweltauflagen, Währungsregularien, Zolländerung, und/oder sonstigen ö entlichen Abgaben zu erhöhen, wenn diese Erhöhung die Kosten dieser Lieferung/Leistungen unmittelbar oder mittelbar beeinflussen und um mehr als 5% erhöhen und wenn zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der Leistung mehr als 2 Monate liegen. Eine Erhöhung im vorgenannten Sinne ist ausgeschlossen, soweit die Kostensteigerung bei einzelnen oder aller der vorgenannten Faktoren durch eine Kostenreduzierung bei anderen der genannten Faktoren in Bezug auf die Gesamtkostenbelastung für die Lieferungen/Leistungen aufgehoben wird (Kostensaldierung). Reduzieren sich vorgenannte Kostenfaktoren, ohne dass die Kostenreduzierung durch die Steigerung anderer als der vorgenannten Kostenfaktoren ausgeglichen wird, ist die Kostenreduzierung im Rahmen einer Preissenkung an den Käufer weiterzugeben. Liegt der neue Preis aufgrund des vorgenannten Preisanpassungsrechtes 20% oder mehr über dem ursprünglichen Preis, so ist der Käufer zum Rücktritt von noch nicht vollständig erfüllten Verträgen hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages berechtigt. Der Käufer kann dieses Recht jedoch nur unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend machen.
6.4 Etwaige Verluste und Beschädigungen sind sofort beim Empfang der Ware - möglichst vor dem Abladen - bei der Bahn, dem Lastzugführer oder dem Paketdienstfahrer anzumelden. Dabei hat der Käufer sich die Beanstandungen auf dem Frachtbrief oder der sonst dafür vorgesehenen Verhandlungsniederschrift bescheinigen zu lassen und uns diese binnen 2 Tagen zuzusenden.
1.3 Alle Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformabrede selbst. Der Vorrang der Individualabrede in schriftlicher, textlicher oder mündlicher Form (§ 305b BGB) bleibt für Individualabreden in jedweder Form unberührt.
6.5 Liefercontainer sind in gereinigtem Zustand (besenrein) an den abholenden Spediteur zu übergeben. Dies beinhaltet auch das Entfernen von Laschmaterial (Gurte, Hölzer, Nägel etc.) und Ladungsresten. Der Container muss frei von ladungsbezogenen Plaketten und Beschriftungen sein. Bei Nichtbeachtung werden die Reinigungskosten pro Container pauschal mit 100,- EURO zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Der Käufer hat das Recht, nachzuweisen, dass uns keine oder geringere Kosten entstanden sind.
5.4 Die Verarbeitung der gelieferten Ware erfolgt für uns, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen entstehen. Im Falle der Verarbeitung und Verbindung unserer Ware mit anderer, uns nicht gehörender Ware, durch den Käufer, steht uns das Miteigentum der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu. Für den Fall, dass der Käufer bereits vor der Verarbeitung der Sache eine Anwartschaft begründet hat, vereinbaren Käufer und Verkäufer hiermit, dass an der durch die Verarbeitung neu entstandenen Sache ein gleichwertiges Anwartschaftsrecht entsteht.
1.4 Der Verkauf unserer Waren außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist nicht zulässig.
VII Lieferfristen und Lieferhindernisse, Höhere Gewalt
II
Vertragsschluss
7.1 Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Bei unverbindlichen oder ungefähren (ca., etwa, etc.) Lieferterminen und -fristen bemühen wir uns, diese nach besten Kräften einzuhalten. Schriftlich verbindlich vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beim Käufer, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung des Auftrags geklärt sind und alle sonstigen vom Käufer zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen; entsprechendes gilt für Liefertermine. Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit sind zulässig. 7.2 Falls wir oder unser Zulieferer durch unvorhergesehene Ereignisse von nicht unerheblicher Dauer (d.h. mit einer Dauer von länger als 14 Kalendertagen), die er bzw. wir auch bei Beachtung der zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können, wie z. B. Energie- oder Materialmangel, Betriebsstörung, Krieg, Epidemien oder Pandemien, Streik und Aussperrung in unserer Branche oder bei unserem Zulieferer, behördliche Eingri e, unverschuldete Transportengpässe oder -hindernisse sowie alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns verschuldet herbeigeführt worden sind, an der rechtzeitigen Lieferung gehindert sind, so werden wir unsere Käufer unverzüglich in Textform informieren. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl die Lieferfristen um die entsprechende Dauer zu verlängern, oder bei nicht nur kurzfristiger Hinderung von mehr als 30 Tagen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind und nicht das Bescha ungsrisiko oder eine Liefergarantie übernommen haben.
5.5 Der Käufer bleibt trotz der Abtretung zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, die aus den Verträgen, Verfügungen oder sonstigen Rechtshandlungen gemäß Zi er 5.3 entstehen. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt von derjenigen des Käufers unberührt. Wir werden die Forderungen jedoch nicht einziehen, solange seitens des Käufers kein Zahlungsverzug, keine Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz oder eine sonstige Gefährdung des Sicherungsinteresses des Verkäufers vorliegt. Wir können von ihm jederzeit die zur Geltendmachung unserer Ansprüche erforderlichen Auskünfte verlangen.
2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder ausdrücklich verbindliche Zusagen enthalten. Sie sind Au orderungen zu Bestellungen durch den Käufer und kein verbindliches Angebot unsererseits. Der Käufer ist an seine Bestellung als Vertragsantrag 14 Kalendertage – bei elektronischer Bestellung 5 Werktage – nach Zugang der Bestellung bei uns gebunden,
3.3 Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer zum bei Lieferung geltenden Satz.
IV Zahlungsbedingungen
4.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Voraussetzung für die Skontogewährung ist, dass alle fälligen Beträge - auch aus vorangegangenen Geschäften mit dem Käufer - beglichen sind. Wechsel werden nicht akzeptiert.
2.2 Ein Vertrag kommt – auch im laufenden Geschäftsverkehr – erst dann zustande, wenn wir die Bestellung des Käufers schriftlich oder in Textform (d.h. auch per Telefax oder E-Mail) durch Auftragsbestätigung bestätigen. Bei Lieferung oder Leistung innerhalb der Bindungsfrist für die Angebote des Käufers nach Zi er 2.1 kann unsere Auftragsbestätigung durch unsere vertragsgegenständliche Lieferung und/oder Leistung ersetzt werden,
5.6 Der Käufer hat uns von bevorstehenden oder erfolgten Zugri en Dritter auf die unserem Eigentumsvorbehalt unterliegende Ware oder die uns abgetretenen Ansprüche, sowie von sonstigen Beeinträchtigungen, insbesondere durch Globalabtretungen, unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten einer Abwehr der Eingri e Dritter hat der Käufer zu tragen, wenn er den Verkäufer nicht oder nicht rechtzeitig benachrichtigt sowie im Falle einer erfolgreichen Intervention, wenn die Vollstreckung der Kosten bei dem Beklagten als Kostenschuldner vergeblich versucht wurde.
4.2 Bei verspäteter Zahlung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 EURO (§ 288 Abs. 5 BGB). Wir behalten uns vor, einen höheren Schaden unter Anrechnung der Pauschale geltend zu machen. Vorauszahlungen werden nicht verzinst. Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
2.3 Der Käufer hat uns rechtzeitig vor Vertragsschluss schriftlich auf etwaige besondere Anforderungen an unsere Waren und/oder Leistungen hinzuweisen. Solche Hinweise erweitern jedoch nicht unsere vertraglichen Verpflichtungen und Haftung.
5.7 Wir sind berechtigt, die Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware zu verlangen, wenn der Käufer sich im Zahlungsverzug befindet, oder er gegen die ihm nach Zi er 5.2 und 5.6 obliegenden Verpflichtungen verstößt; Zi er VIII gilt entsprechend. Gegen diesen Herausgabeanspruch kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in Bezug auf bereits bezahlter Ware geltend gemacht werden. Im Falle von Zahlungsverzug, Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit oder einer sonstigen Gefährdung des Sicherungsinteresses des Verkäufers können wir die Ermächtigung zur Weiterveräußerung oder zur Einziehung der uns abgetretenen Forderungen widerrufen. Das Geltendmachen des Herausgabeanspruches und die Pfändung einer in unserem Eigentum stehenden Ware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
2.4 Verzögert sich die Abnahme der Waren oder deren Versand oder die Abnahme unserer Leistung aus einem vom Käufer zu vertretenden Grund, sind wir berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer 14-tägigen Nachfrist, nach unserer Wahl sofortige Vergütungszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder die Erfüllung abzulehnen und Schadensersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen.
4.3 Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern und dazu führen, dass wir berechtigterweise davon ausgehen müssen, dass der Käufer nicht in der Lage sein wird, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, sind wir berechtigt, sofortige Zahlung oder hinreichende Sicherheit zu verlangen oder auch ohne Verpflichtung zu Schadensersatz, vom Vertrag zurückzutreten sowie die Erfüllung noch auszuführender Aufträge zurückzustellen. Im Falle der Zahlungseinstellung oder Insolvenz des Käufers sind alle noch o enen Rechnungen sofort fällig. 4.4 Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen sowie bei Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis wegen einer etwaigen Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes oder bei Fertigstellungskosten zulässig. Die Zurückhaltung von Zahlungen ist bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen sowie bei Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungsmehrkosten aus demselben Vertragsverhältnis statthaft, wobei im Falle von Mängelbeseitigungskosten der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung stehen muss.
7.3 Setzt uns der Käufer, nachdem wir aus anderen als den in Zi er 7.2 genannten Gründen bereits in Verzug geraten sind, schriftlich eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz statt der Leistung steht dem Käufer nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Fixgeschäft vereinbart wurde. Im Fall grober Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz der Höhe nach auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
2.5 Wird der vereinbarte Versand oder die vereinbarte Abholung der Ware auf Wunsch des Käufer oder aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, verzögert, sind wir berechtigt, beginnend mit dem Ablauf der in der Anzeige der Versandbereitschaft bzw. Bereitstellung in Schrift- oder Textform gesetzten angemessenen Frist, eine Einlagerung der vertragsgegenständlichen Ware auf Gefahr des Käufer für Untergang und Verschlechterung der Ware vorzunehmen und die hierdurch entstehenden Kosten mit 0,5% des Netto-Rechnungsbetrages der eingelagerten Ware für jede angefangene Woche in Rechnung zu stellen. Die eingelagerte Ware wird nur auf besonderen schriftlichen Wunsch des Käufers versichert. Der Nachweis eines wesentlich geringeren Aufwandes (mehr als 10% geringerer) bleibt dem Käufer vorbehalten 2.6 Anwenderinformationen für unsere Waren sowie ein Produktlabel schulden wir nur – soweit nicht ausdrücklich in Schrift- oder Textform abweichend vereinbart oder falls wir einer abweichenden, zwingenden gesetzlichen Regulierung unterliegen – in deutscher oder nach unserer Wahl in englischer Sprache.
5.8 Übersteigt der Wert der für uns nach vorstehenden Bestimmungen bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10%, sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
7.4 Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
VIII Gewährleistung
8.1 Für die von uns gelieferte Ware leisten wir Gewähr für mangelfreies Material, fachgerechte Konstruktion und Herstellung. Ferner übernehmen wir Gewähr für Mängel, die entstehen, wenn unsere dem Produkt beigefügten Montage- und Bedienungsanleitungen unrichtig sind, sofern uns ein Verschulden nach Zi er IX. tri t.
5.9 Der Käufer hat die Vorbehaltsware ausreichend, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betre enden Schadensfall werden bereits hiermit in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten.
4.5 Teillieferungen auf Wunsch des Käufers werden gesondert berechnet.
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Ideal Standard Preisliste 2023 – Technische Änderungen und Farbabweichungen vorbehalten – OPL20230405MP4
Ideal Standard Preisliste 2023 – Technische Änderungen und Farbabweichungen vorbehalten – OPL20230405MP4
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